Leistungen

Fahrschule

Ausbildungsklassen

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Klasse B

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Klasse B96

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Klasse BE

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Klasse A

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Klasse A2

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Klasse A1

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Klasse AM

Fahren ab 17 Jahre

Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitete Fahren ab 17 bundesweit gesetzlich verankert.

Damit dürfen 17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung (nach der Ausbildung in einer Fahrschule) beim TÜV bestanden haben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter bestimmten Auflagen/Bedingungen gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.

Das „Begleitete Fahren ab 17“ muss durch den gesetzlichen Vertreter und den Jugendlichen persönlich …

Vor der Prüfung

Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen Sie bei einem beliebigen Bürgeramt Ihrer Wahl, unabhängig vom Wohnort.

Die folgenden Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt und sind mitzubringen…