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Montags und Dienstags: ab 18.15 Uhr
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FAQ Häufig Gestellte Fragen

Wie lange dauert die Praktische Prüfung?

In der Regel zwischen 55-70 Minuten, je nach Führerscheinklasse.

Wie viel Fahrstunden brauche ich?

Das ist eine schwierige Frage, die man pauschal nicht beantworten kann, da jeder ein unterschiedliches Talent vorweist. Grundsätzlich benötigt man so viele Fahrstunden, sodass man erstens sicher alleine fahren kann und zweitens möglichst auf Anhieb die Prüfung besteht, denn durchfallen ist teuer!

Welche Unterlagen benötige ich bei der Anmeldung in der Fahrschule?

Grundsätzlich werden zur Anmeldung in der Fahrschule nur ein Personalausweis oder ein Reisepass benötigt. Solltest du noch nicht volljährig sein, benötigen wir zusätzlich eine Unterschrift deines Erziehungsberechtigten. Dann kann es auch schon direkt losgehen mit dem Besuch des theoretischen Unterrichts. Des Weiteren benötigt ihr zur Abgabe folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtest (führt nahezu jeder Optiker durch)
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Erste-Hilfe-Kurs (Adressen erhaltet Ihr bei der Anmeldung in der Fahrschule)
Kann ich die Prüfung bereits vor meinem Geburtstag machen?

Ja. Und zwar kann die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vorher gemacht werden.

Wie viele Fehlerpunkte darf ich in der theoretischen Prüfung haben?

Maximal 10 Fehlerpunkte, allerdings dürfen diese Punkte nicht 2 x 5 Fehlerpunkte enthalten. Bei Erweiterung auf die nächste Klasse sind es 6 Fehlerpunkte. Beim Mofa 7 Fehlerpunkte.

Warum ist der Führerschein aktuell so teuer?
  • Der Gesetzgeber schreibt Fahrschulen immer mehr Verordnungen vor, die Fahrschulen umsetzen müssen.
  • Der Gesetzgeber hat aktuell bei Klasse B 5 Grundaufgaben (Parken längs und quer, Umkehren, Gefahrenbremsung, Fahren nach rechts rückwärts in eine Einmündung) vorgeschrieben und der Prüfer wählt in der Prüfungsfahrt 3 davon aus, die Fahrschüler mit Erfolg ablegen müssen. Vor 30 Jahren war nur eine Grundfahrtaufgabe (Parken) vorgeschrieben.
  • Der Gesetzgeber hat aktuell bei Klasse A 8 Grundaufgaben (Gefahrenbremsung, Ausweichen, usw) vorgeschrieben und der Prüfer wählt in der Prüfungsfahrt davon sechs aus, die Fahrschüler absolvieren müssen. Vor 30 Jahren gab es nur 4 Grundfahrtaufgaben vorgeschrieben.
  • Der Gesetzgeber hat aktuell eine verpflichtende technische Abfahrtskontrolle bei der praktischen Prüfung eingeführt. Fahrschueler müssen in der Prüfung mehrere Fragen zur Technik und Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs beantworten. Dadurch werden mehr Fahrstunden benötigt als vor 30 Jahren.
  • Der Gesetzgeber hat 2021 die Dauer einer praktischen Prüfung auf 55 Minuten (Klasse B) und auf 70 Min (Klasse A) angehoben. Dadurch hat sich der Betrag „Vorstellung zur praktischen Prüfung“ (Prüfungsgebühr) verteuert.
  • Der Gesetzgeber hat aktuell einen Fahraufgabenkatalog, nachdem die praktische Prüfung bewertet wird, vorgeschrieben. Dieser Fahraufgabenkatalog hat einen Umfang von 86 Seiten. Dadurch ist die praktische Prüfung deutlich schwieriger geworden und es werden mehr Fahrstunden benötigt als vor 30 Jahren.
  • Der Gesetzgeber hat durch die Einführung der Klasse B197, Fahrschulen gezwungen zusätzliche Fahrzeuge (Automatik und Handschaltung) anzuschaffen und vorhalten zu müssen. Dadurch sind Fahrstunden teurer geworden.
  • Die Kosten für Fahrzeuge (Anschaffung, Versicherung, Kraftstoff, Parkgebühren) sind außerordentlich gestiegen.
    Z.B. Parkgebühren gewerbliche Nutzung der Stadt München von 60 € auf 360 € je Fahrzeug gestiegen.