Ausbildungsklassen

Führerscheinklassen
 
 
1.) Klasse B
2.) Klasse B96
3.) Klasse BE
4.) Klasse A
5.) Klasse A2
6.) Klasse A1
7.) Klasse AM

 

1.) Klasse B
- Kraftwagen bis 3,5 t zG*
- Mitführen von Anhängern
- alle Anhänger bis 750 kg zG*
- bei Anhängern mit einer zG* von mehr als 750 kg ist die zG* der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

 

Mindestalter: 18 Jahre (weitere Info's hier: Fahren ab 17)
Einschluss der Klassen L und AM

 

2.) Klasse B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG*
- die zG* der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Mindestalter 18 Jahre.

 

3.) Kllasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B oder B96 fallen.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich

 

4.) Klasse A
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr wie 35 KW ohne Leistunbgsbeschränkung. (Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2).
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Mindestalter 21 Jahre).
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM.

 

5.) Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW / 48 Ps; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter 18 Jahre.
Eingeschlossene Klassen: A1, AM.

 

6.) Klasse A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW / 15 Ps; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter 16 Jahre.
Eingeschlossene Klassen: AM.

 

7.) Klasse AM
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH** max. 45 km/hbr> • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

- Krafträder bbH** max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

- Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH** von nicht mehr als 45 kmh
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH** von nicht mehr als 45 kmh
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

 

* zulässige Gesammtmasse
** bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

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